AGB – Rohde Audio (Vermietung Veranstaltungstechnik)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Vermietung von Veranstaltungstechnik

Stand: Januar 2026

1. Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge über die Vermietung sowie ggf. Lieferung, Aufbau/Abbau und Einweisung von Veranstaltungstechnik zwischen Rohde Audio (Benjamin Rohde Audiotechnik) ("Vermieter") und dem Kunden ("Mieter").
  2. Abweichende Bedingungen des Mieters gelten nur, wenn sie vom Vermieter ausdrücklich bestätigt wurden.

2. Angebot und Vertragsschluss

  1. Angebote sind freibleibend.
  2. Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Vermieter die Buchung in Textform (z. B. E-Mail, Messenger) bestätigt oder die vereinbarte Leistung ausführt.

3. Preise, Kleinunternehmerregelung, Zahlung

  1. Alle Preise sind Endpreise. Gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
  2. Die Zahlung erfolgt nach Vereinbarung, spätestens jedoch zu dem in der Auftragsbestätigung genannten Zeitpunkt.
  3. Gerät der Mieter in Zahlungsverzug, kann der Vermieter die Leistung bis zum Zahlungseingang zurückhalten.

4. Kaution

  1. Der Vermieter kann eine angemessene Kaution verlangen. Höhe und Fälligkeit werden in der Auftragsbestätigung genannt.
  2. Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe verrechnet bzw. zurückerstattet, sofern keine Ansprüche (z. B. Schäden, Fehlteile, Sonderreinigung) bestehen.

5. Übergabe, Nutzung und Pflichten des Mieters

  1. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache pfleglich zu behandeln, vor Feuchtigkeit, Regen und unsachgemäßer Nutzung zu schützen und ausschließlich gemäß Einweisung/Bedienhinweisen zu verwenden.
  2. Der Mieter darf die Mietsache nicht an Dritte überlassen (Untervermietung), außer der Vermieter stimmt zu.
  3. Der Mieter stellt am Einsatzort eine geeignete Stromversorgung und sichere Aufstellflächen bereit.
  4. Outdoor-Nutzung ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Schäden durch Witterungseinflüsse trägt der Mieter, soweit diese durch Schutzmaßnahmen vermeidbar gewesen wären.

6. Lieferung, Aufbau/Abbau, Abholung

  1. Liefer-, Aufbau- und Abbauleistungen erfolgen nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
  2. Wartezeiten, die der Mieter verursacht (z. B. fehlender Zugang, verspätete Einlassmöglichkeit), können angemessen berechnet werden.
  3. Der Mieter sorgt für freien Zugang zum Veranstaltungsort sowie zumutbare Ladewege.

7. Rückgabe, Fehlteile, Reinigung

  1. Die Rückgabe erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt in dem Zustand, in dem die Geräte übergeben wurden, abgesehen von normaler Abnutzung.
  2. Fehlende Teile, Beschädigungen oder außergewöhnliche Verschmutzungen werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
  3. Datenträger/USB-Medien des Mieters sind vor Rückgabe zu entfernen.

8. Mängel und Störungen

  1. Der Mieter hat offensichtliche Mängel bei Übergabe unverzüglich anzuzeigen.
  2. Treten während der Mietzeit Störungen auf, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu informieren und angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung zu treffen.
  3. Bei berechtigten Mängeln leistet der Vermieter nach eigener Wahl Nachbesserung oder Ersatz. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer 9.

9. Haftung

  1. Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
  3. Eine Haftung für Ausfälle, die auf Umständen außerhalb des Einflussbereichs des Vermieters beruhen (z. B. Stromausfall am Veranstaltungsort, unsachgemäße Bedienung, Überlastung, Drittgeräte), ist ausgeschlossen.

10. Schäden, Verlust, Diebstahl

  1. Der Mieter haftet für Schäden, Verlust oder Diebstahl der Mietsache ab Übergabe bis Rückgabe, sofern er diese zu vertreten hat.
  2. Bei Diebstahl ist unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten und dem Vermieter vorzulegen.

11. Rücktritt / Stornierung durch den Mieter

  1. Stornierungen bedürfen der Textform.
  2. Bei Stornierung gelten folgende Pauschalen (sofern kein geringerer Schaden nachgewiesen wird):
    • bis 14 Tage vor Mietbeginn: kostenfrei
    • 13 bis 7 Tage vor Mietbeginn: 30% des vereinbarten Gesamtpreises
    • 6 bis 2 Tage vor Mietbeginn: 60%
    • ab 48 Stunden vor Mietbeginn oder bei Nichtabholung/Nichtannahme: 90%
  3. Bereits entstandene Fremdkosten (z. B. Zusatzmiete bei Drittanbietern) sind in voller Höhe zu ersetzen.

12. Rücktritt durch den Vermieter

Der Vermieter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Durchführung aus wichtigen Gründen unmöglich oder unzumutbar wird (z. B. höhere Gewalt, Krankheit, Sicherheitsrisiken). Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

13. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht.
  2. Sofern der Mieter Unternehmer ist, ist Gerichtsstand der Sitz des Vermieters.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
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